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Brauche ich ein Visum?

Innerhalb der EU

Sprachreisen-Visum innerhalb Europas Generell gilt, dass sich Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EW) frei und ohne Antrag auf Visum im Vereinigten Königreich aufhalten oder wohnen können. Eine Arbeitserlaubnis wird ebenfalls nicht benötigt, sofern der Reisende aus dem EW stammt, ausgenommen davon sind Rumänien und Bulgarien. Genauere Informationen können auf folgender Website entnommen werden:

www.visa4uk.fco.gov.uk

Sollte doch ein Visum benötigt werden, kann dieses unter folgenden Adressen beantragt werden:

Düsseldorf
Full-Service Visa Application Centre Address
Immermannstraße 51
40210 Düsseldorf
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 0900-1700

Berlin
Limited-Service Visa Application Centre Address
Potsdamer Platz 11
10785 Berlin
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 0900-1700

München
Limited-Service Visa Application Centre Address
Elisabethstrasse. 91
80797 München
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 0900-1700

Außerhalb der EU

Sprachreisen-Visum außerhalb der EU Bei Reisen außerhalb der EU, wie zum Beispiel in die USA oder Australien, sieht es jedoch etwas anders aus. Ein gültiger Pass ist dabei die erste Voraussetzung. Da jedes Land seine eigenen Einreisebestimmungen hat, ist es ratsam sich über aktuelle Änderungen im Voraus zu informieren. Am einfachsten geht dies über die Sprachreiseagentur.

Derzeitig gilt jedoch, dass Sprachreisende bei der Einreise in die USA kein Visum benötigen, sofern sie weniger als 18 Stunden Unterricht pro Woche haben und sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten werden. Ein Rückflugticket wird ebenfalls vorausgesetzt. Liegt die Unterrichtsdauer über 18 Stunden, wird ein F-1 Studenten-Visum benötigt. Um dies beantragen zu können, wird wiederrum das I-20 Formular benötigt, welches nach der Anmeldung von dem Anbieter weitergeleitet wird. Da diese Formalitäten ca. sechs Wochen Zeit in Anspruch nehmen können, sollte die Anmeldung rechtzeitig erfolgen. Außerdem sollten extra Kosten für das Visum von ca. 180 Euro eingeplant werden.

Auch in Australien besteht Visaplicht. In Neuseeland dagegen ist dies erst ab drei Monaten erforderlich. Des Weiteren gibt es für diese beiden Länder ein spezielles Work and Travel Visum, welches einmalig im Leben von Personen zwischen 18 und 30 Jahren beantragt werden kann. Die Gültigkeit beträgt dabei 12 Monate. In speziellen Fällen ist die Verlängerung um weitere 12 Monate möglich. Wer zum Beispiel drei Monate am Stück bei Erntearbeiten geholfen hat, darf diese beantragen.

Aber nicht in Panik verfallen. Die Beantragung des Visums ist einfacher als es sich anhört. Zum Ablauf wird der Sprachreiseanbieter für Fragen gerne zur Verfügung stehen. Einige Visa können sogar durch die Agentur beantragt werden.



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